Dauergrabpflegevertrag
Sie möchten eine bereits bestehende Grabstätte pflegen lassen ?
Dieser Vertrag ist für den Personenkreis entwickelt, der eine bestehende Grabstätte pflegen lassen möchte.
Der Auftraggeber vereinbart mit einem Gärtner seiner Wahl die zu erbringenden Leistungen und die Laufzeit des Pflegevertrages.
Diese Vereinbarungen werden in einer Kostenaufstellung schriftlich aufgeführt.
Daraus ergibt sich die Vertragssumme, die auf das Treuhandkonto der GEDOS eingezahlt wird.